Justiz erhält mehr Schlagkraft im Kampf gegen digitale sexuelle Gewalt
14/07/2023 - Sexuelle Bilder, die ohne Zustimmung im Internet verbreitet werden, sind sehr schwerwiegende Handlungen, die zu Recht als Sexualdelikte geahndet werden. Für die Opfer führt dies oft zu ungerechtfertigter Scham, psychischen Problemen, Isolation, Depression und in einigen Fällen sogar zu Selbstmord. Neben dem Aufspüren und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter ist es von großer Bedeutung, dass diese Bilder schnell aus dem Internet entfernt werden. Der Justizausschuss hat daher heute einen Gesetzentwurf gebilligt, der es den Gerichten ermöglichen soll, solche Bilder schneller und effektiver vom Netz zu nehmen. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass bei Ermittlungen wegen Voyeurismus und der Verbreitung sexueller Bilder ohne Einwilligung künftig besondere Ermittlungsmethoden möglich sind, wie sie in der so genannten Tap-Liste vorgesehen sind.

Immer mehr Geschichten tauchen auf von Opfern, die jahrelang digital belästigt, verfolgt und gejagt werden, weil jemand ihre Nacktbilder ohne Erlaubnis ins Internet gestellt hat. Auch Bilder von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen werden eifrig auf ekelerregenden Websites verbreitet. Die Folgen für die Opfer sind unabsehbar. In den letzten Jahren sind mehrere Jugendliche und Erwachsene aus dem Leben geschieden, weil plötzlich sexuell eindeutige Bilder im Internet kursierten. Andere bleiben ein Leben lang traumatisiert und können ihren Bewältigungsprozess nicht beginnen, weil die Bilder im Internet ein Eigenleben führen.
Bereits ausdrücklich kriminalisiert
Das "Gesetz zur Bekämpfung der nicht-einvernehmlichen Verbreitung von sexuell orientierten Bildern und Aufnahmen" vom 4. Mai 2020 stellt dies ausdrücklich unter Strafe. Nicht nur die Verbreitung von Fotos, Videos und Tonaufnahmen an sich, sondern auch deren Weitergabe. Das Strafmaß beträgt 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen von 1.600 bis 80.000 Euro. Seitdem muss eine Verurteilung nicht mehr den Umweg über den Vorwurf des Voyeurismus nehmen, der in einigen Fällen auch zu Freisprüchen aus rein rechtlichen Gründen führte. Denn manche Bilder wurden zwar einmal mit Erlaubnis aufgenommen, aber das bedeutet nicht, dass die Erlaubnis für die spätere Verbreitung jemals erteilt wurde. Doch dieses Problem gehört seit dem 1. Juli 2020 endgültig der Vergangenheit an.
Die Kriminalisierung des Phänomens ist natürlich eine Sache. Aber es sollte auch möglich sein, die Folgen für das Opfer so schnell wie möglich einzudämmen, indem die Bilder sofort offline genommen werden. Das derzeitige Verfahren sieht vor, dass das Gericht dies in einem Eilverfahren gegen den Diensteanbieter, also die Internetplattform, auf der die Bilder eingestellt sind, anordnen kann. Die Entfernung dieser Bilder muss spätestens 6 Stunden nach der Zustellung erfolgen. Nach Rücksprache mit den verschiedenen Internetplattformen zeigt sich jedoch, dass die Anordnung im Eilverfahren manchmal zu vage ist, da der Richter nicht immer im Besitz der konkreten Angaben zu den Bildern ist. Infolgedessen erhalten die Online-Plattformen zu wenig Informationen darüber, um welches Bild es sich genau handelt und wo es sich auf der Website befindet. Dies erschwert eine schnelle Entfernung.
Minister Van Quickenborne und Staatssekretärin Marie-Colline Leroy haben daher in Absprache mit den Internetunternehmen Meta und Google einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der Änderungen am Gerichtsgesetzbuch vorsieht. Diese Gesetzesänderungen sollen das Verfahren in Eilverfahren optimieren, damit Internetplattformen schneller zur Löschung übergehen können, was den Opfern zugute kommt.
Hashcode
Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf, dass der Richter in einem Eilverfahren dafür sorgen muss, dass die an das Internetunternehmen übermittelte Beseitigungsanordnung ausreichende Informationen enthält, wie z. B. die URL oder den Hash-Code der zu entfernenden Bilder oder die Kontaktdaten des Opfers, damit dieses zusätzliche Informationen liefern kann. Wenn das Gericht nicht im Besitz dieser Daten ist, sollte es jeden anderen Inhaber anweisen, sie zu übermitteln. Auf diese Weise können die Internetunternehmen selbst schneller und angemessener eingreifen. Vor allem der Hash-Code ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen diese Art von Bildern. Es handelt sich dabei um einen digitalen Fingerabdruck, der den Bildern zugeordnet wird. Mit Hilfe dieses Codes können die Diensteanbieter ihre Plattform automatisch durchsuchen.
Umfangreiche 'Tap-Liste'
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs betrifft die Anwendung von Artikel 90ter der Strafprozessordnung, der so genannten Abhörliste. Diese Liste beschreibt die Straftaten, bei denen das Justizministerium auf besondere Ermittlungsmethoden zurückgreifen darf, wie z. B. das Abhören von Telefonen, das Abfangen von Kommunikation, das Eindringen in Chatgruppen oder das Einfordern der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsbetreibern oder Internetunternehmen. Voyeurismus und die Verbreitung von nicht einvernehmlichen sexuellen Inhalten werden in diese Liste aufgenommen. Damit erhalten Polizei und Justiz mehr Schlagkraft, um Täter von digitaler sexueller Gewalt aufzuspüren und zu verfolgen. Dies ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen die am stärksten organisierten Formen dieser digitalen sexuellen Gewalt.
Vincent Van Quickenborne, Justizminister: "Sexuelle Gewalt im Internet ist ein sehr ernstes gesellschaftliches Problem, das mit dem Aufkommen der sozialen Medien nur noch zunimmt. Es muss möglich sein, schneller und effektiver dagegen vorzugehen. Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass Richter Internetunternehmen wie Meta und Google gezielt anweisen können, welche Bilder von ihren Plattformen entfernt werden müssen. Außerdem geben wir der Justiz mehr Möglichkeiten, gegen die Täter vorzugehen, indem wir sie schneller identifizieren können. So können wir beispielsweise Internetunternehmen dazu verpflichten, die Daten derjenigen herauszugeben, die diese Bilder verbreiten oder gar verwerten."
Marie-Colline Leroy, Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität: "Zu oft finden Opfer digitaler sexueller Gewalt immer noch keine Hilfe, auch weil unsere Gesetzgebung noch nicht vollständig an dieses neue Phänomen angepasst ist. Nach der Modernisierung des Sexualstrafrechts und den Schritten zur Anpassung des allgemeinen Strafrechts an digitale sexuelle Gewalt ist diese Gesetzesänderung eine zusätzliche Waffe für die öffentlichen Dienste zur Bekämpfung digitaler sexueller Gewalt. Diese Gesetzesänderung zeigt, was möglich ist, wenn alle Akteure mit dem gleichen Ziel zusammenarbeiten: eine sichere Welt für alle zu schaffen. "
Minderjährige Opfer digitaler sexueller Gewalt können kostenlose und gegebenenfalls anonyme Hilfe bei Child Focus (116 000) in Anspruch nehmen, erwachsene Opfer können sich an das Institut für Gleichstellungsfragen (0800 12 800) wenden.
