Pressemitteilung

Kolloquium #StopFeminicide als Auftakt zur des historischen #StopFeminizid-Gesetzes

Am 29. Juni 2023 wurde das historische #StopFeminizid-Gesetz im Plenum des Deutschen Bundestages in Anwesenheit von fast 100 Frauen aus feministischen Verbänden und Bewegungen endgültig verabschiedet.

Das Gesetz definiert den Begriff "Feminizid", ermöglicht die Erhebung statistischer Daten, setzt eine wissenschaftliche Kommission zur Analyse von Feminiziden und geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten ein und sieht den Einsatz neuer Instrumente zur Risikobewertung und zum Risikomanagement vor. Das Gesetz verbessert auch die Rechte und den Schutz der Opfer und sieht eine gründliche Schulung von Polizei und Justiz vor. Dieses Gesetz ist einzigartig in Europa und ist das Ergebnis der harten Arbeit der belgischen Frauenbewegungen zum Thema Gewalt gegen Frauen. Es ist ein historischer Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Belgien.  

Mit dem Kolloquium #steopFeminicide gibt die Föderalregierung den Startschuss für das Gesetz #StopFeminicide. Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für die konkrete Umsetzung des Gesetzes in drei Königliche Erlasse zuständig. Diese Dekrete sehen unter anderem die Erhebung von Statistiken, die Veröffentlichung qualitativer Studien, die Erstellung von Jahresberichten, die Einrichtung eines wissenschaftlichen Komitees und allgemeine Richtlinien vor, welche Fachkraft welches Instrument bei welcher Straftat, zu welchem Zeitpunkt und in Zusammenarbeit mit wem einsetzen soll. Auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte sind vorgesehen.  

Leitlinien, mehr Harmonisierung, zusätzliche Instrumente und Schulungen für Fachkräfte  

Das #stopFeminizid-Gesetz soll allen Fachleuten vor Ort als Leitfaden dienen, um geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide bestmöglich zu verhindern. Es soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Akteuren fördern und ihre Arbeit rationalisieren. Dies alles unter Berücksichtigung des größtmöglichen Schutzes potenzieller Opfer.  

So wird ein wissenschaftliches Komitee mit Akteuren aus den Arbeitsbereichen Justiz und Polizei eingerichtet, das auf der Grundlage von Analysen der geschehenen Frauenmorde politische Empfehlungen ausspricht. Auf diese Weise kann das Arbeitsfeld Einfluss auf die Politik nehmen.  

Außerdem wird an einem Rahmen für Risikobewertung und Risikomanagement gearbeitet. Zu diesem Zweck werden neue Instrumente entwickelt, darunter das in Frankreich und Quebec bereits erfolgreich eingesetzte Instrument der "Zwangskontrolle". Ziel ist es, dass jeder Berater weiß, welches Instrument er wann in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Stellen einsetzen muss. Im Laufe der Zeit wird auch an einer Harmonisierung, einem koordinierten Ansatz und weiteren digitalen Tools gearbeitet, die von einem Dachkomitee gesteuert werden. Das Feedback aus der Praxis war, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.  

Das Führen von Statistiken und die Durchführung qualitativer Erhebungen sollten Aufschluss über das Ausmaß und die Merkmale des Problems geben, um daraus die notwendigen Lehren für eine bessere Prävention von Femiziden zu ziehen. Vor diesem Gesetz gab es keine Definition und somit auch keine wirkliche Identifizierung, mit diesem Gesetz können wir uns zum ersten Mal in fundierter Weise damit auseinandersetzen.  

Maximaler Schutz für die Opfer, maximale Prävention gegen die Tat selbst

Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen sich sicher fühlen, wenn sie sich an die Notdienste wenden. Das #stopfeminicide-Gesetz legt großen Wert auf die Rechte der Opfer. Eine sekundäre Viktimisierung wird zu jeder Zeit vermieden. Dazu gehören auch spezialisierte Einsatzkräfte der Polizei, die in geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizid geschult sind.

Das Opfer hat auch das Recht, von einem Polizeibeamten des von ihm gewählten Geschlechts befragt zu werden. Darüber hinaus wird der Intersektionalität Rechnung getragen, indem beispielsweise besondere Schutzmaßnahmen für die Opfer vorgesehen werden. Das Gesetz sieht auch eine Übersetzung der Anzeige in eine Sprache vor, die das Opfer ausreichend versteht.  

Eine weitere wichtige Schutzmaßnahme im Kampf gegen Femizide ist der mobile Stalking-Alarm. Der Alarm ist eine Schutzmaßnahme für Opfer von lebensbedrohlichen Nachstellungen durch den Ex-Partner. Im Jahr 2023 hat der Staatssekretär für Geschlechtergleichstellung in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Innenminister und den betroffenen Akteuren (insbesondere Polizei und Justiz) den mobilen Stalking-Alarm auf alle Gerichtsbezirke ausgeweitet.  

Jedes Opfer ist eines zu viel

Marie-Colline Leroy, Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung: "In den letzten Wochen sind wieder Frauen ermordet worden. Jedes Opfer ist eines zu viel. Frauenmorde und geschlechtsspezifische Morde sind die extremsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieser neue Rechtsrahmen stärkt unsere Fähigkeit, Risiken für geschlechtsspezifische Gewalt und Frauenmorde zu erkennen, besser zu überwachen, besser auf Frauenmorde zu reagieren und Gewaltopfer besser zu schützen. Das Gesetz zeigt die Entschlossenheit der Regierung, dem Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt höchste Priorität einzuräumen. Es macht unser Land zu einem Vorreiter bei der Prävention und Bekämpfung von Feminiziden. Ich danke auch der Zivilgesellschaft und meiner Vorgängerin für ihre Arbeit in diesem Bereich."    

Am 26. November 2021 verabschiedete Belgien den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (NAP) 2021-2025 mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Frauenmorden als extremste Form der Gewalt gegen Frauen. In diesem Rahmen wurden das Gesetz #StopFeminicide und eine Reihe von Instrumenten für Fachkräfte entwickelt. Mit dem Gesetz #StopFeminicide kommt Belgien seinen internationalen Verpflichtungen nach. Es setzt die Istanbul-Konvention und die Richtlinie 2012/29/EU sowie die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien der Istanbul-Konvention und von GREVIO um.  

Das Gesetz ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Staatssekretärin für die Geschlechtergleichstellung Marie-Colline Leroy und ihrer Vorgängerin Sarah Schlitz, dem derzeitigen Justizminister Paul Van Tigchelt und seinem Vorgänger Vincent Van Quickenborne und der Innenministerin Annelies Verlinden, und wurde in Absprache mit den in diesem Bereich tätigen Personen verfasst.