Neues Instrument zur Verhinderung von Frauenmorden verfügbar
Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt auf seiner Website ein neues Instrument zur Verfügung, das Fachleuten in diesem Bereich helfen soll, "Zwangskontrolle" schneller zu erkennen. Dies ist wichtig, denn "Zwangskontrolle" ist in der Regel der Schritt, der einem Frauenmord vorausgeht.
Die Ausarbeitung und Bereitstellung dieses Instruments ist eine der Maßnahmen, die sich aus dem von der Staatssekretärin für Chancengleichheit Marie-Colline Leroy geförderten Gesetz "Stop Feminicide" ergeben, das Ende August verabschiedet wurde.
Im Allgemeinen beschränkt sich die Definition von Gewalt zwischen (ehemaligen) Intimpartnern immer noch häufig auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von körperlicher Gewalt. Diese restriktive Definition eines komplexen Phänomens unterschätzt die Bedeutung der so genannten "subtilen" Gewalt und macht sie für einige Akteure vor Ort unsichtbar. In der Tat sind die Verhaltensweisen der Täter so subtil, heimtückisch und manipulativ, dass selbst die Opfer die Situation oft nicht so leicht (wieder)erkennen.
Marie-Colline Leroy, Staatssekretärin für Chancengleichheit: "Es ist sehr wichtig, diese Art von subtiler Gewalt schnell zu erkennen, denn es besteht ein enger Zusammenhang mit dem möglichen Auftreten von weiterer Gewalt und Frauenmord in einem späteren Stadium. Kriminologische Studien zeigen in der Tat, dass "Partnergewalt" nicht als plötzliches Ereignis betrachtet werden kann. Es handelt sich um einen dynamischen, fortschreitenden Prozess, der im Verhalten jedes Partners verankert ist und sich im Laufe der Zeit verändert. Es hat sich gezeigt, dass viele Fälle von Frauenmord mit kontrollierendem Zwangsverhalten zusammenhängen, das nicht als "Alarmsignal" innerhalb der Beziehung wahrgenommen wurde. Mit der Entwicklung dieses Instruments wollen wir so viel Gewalt gegen Frauen so früh wie möglich erkennen, um sie hoffentlich so schnell wie möglich zu stoppen."
Diese Form der psychischen Gewalt war in Belgien völlig unbekannt. Das Gesetz "Stop Feminicide" definiert den Begriff "Zwangskontrolle" erstmals als "andauerndes oder wiederholtes zwanghaftes oder kontrollierendes Verhalten, das psychischen Schaden verursacht". Im Anschluss an das Gesetz hat das Observatoire Féministe des Violences faites aux Femmes (Ofvff) in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern drei Instrumente entwickelt, die auf einer Literaturanalyse beruhen, aber auch in Zusammenarbeit mit Fachleuten vor Ort und den Opfern entstanden sind.
Diese sind:
- Ein "schnelles" Erkennungsinstrument für Polizeibeamte und Dienste an vorderster Front:
- Ein Instrument zur Erkennung von Nötigung und damit verbundenen Alarmsignalen für psychosoziale Fachkräfte und Mitarbeiter an vorderster Front, einschließlich der Polizei;
- ein Interventionsinstrument für Opfer von Nötigung, das sich an klinische Psychologen richtet. Dieses Instrument kombiniert Bewertung und Intervention.
Ziel ist es, die Akteure vor Ort für die Alarmsignale zu sensibilisieren, die einem Frauenmord vorausgehen können, selbst wenn keine physische Gewalt vorliegt. Diese innovativen Instrumente ermöglichen es, die Situation der Opfer einzuschätzen und gleichzeitig mit mehr Respekt für ihre Erfahrungen zu intervenieren.
Die Instrumente sind auf Niederländisch und Französisch auf der Website vom Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern verfügbar und können in Schulungsmodulen für Fachleute verwendet werden. Das Instrument wird in einen umfassenderen Rahmen für Risikobewertung und -management integriert.