Strukturelle Unterstützung für Vereinigungen, die sich für die Gleichstellung van Frauen einsetzen, wird verstärkt
Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat soeben das Verfahren zur Gewährung von Strukturfondsmitteln für Vereinigungen abgeschlossen, die sich für den Schutz und die Stärkung der Rechte von Frauen einsetzen.
Das Verfahren für Vereinigungen, die gegen Rassismus und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung kämpfen, letzteres unter der Leitung der Abteilung für Chancengleichheit innerhalb des FÖD Justiz, wurde ebenfalls gerade abgeschlossen. Dies ist die letzte Etappe des politischen Prozesses, der von der Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität mit dem Ziel initiiert wurde, diese Vereinigungen zu befähigen.
Schließlich war ihr Engagement schon immer eine treibende Kraft für mehr Gleichberechtigung. Die föderale Unterstützung für Verbände, die sich für die Gleichstellung einsetzen, wurde von 700.000 Euro im Jahr 2020 auf 3,4 Millionen Euro im Jahr 2024 erhöht, eine Steigerung um 500 %.
Die verstärkte Unterstützung von Vereinigungen, die sich für die Rechte der Frauen einsetzen, erfolgt in drei Phasen:
1) Das Institut vergibt eine Akkreditierung für jeweils fünf Jahre, mit der nach einer Ausschreibung die Relevanz der Arbeit der Vereinigungen anerkannt wird und die es ihnen ermöglicht, Strukturzuschüsse zu beantragen.
2) Das Institut vergibt Zuschüsse zur Finanzierung wichtiger Aufgaben der Verbandsarbeit oder der politischen Arbeit zu Frauenrechten (Studien, Archivierung, Dokumentation und Gutachten, Sammlung, Follow-up des nationalen Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt) und von Koalitionen von Vereinigungen zu Themen wie Gleichstellung der Geschlechter, sozioökonomische Unabhängigkeit, Migration, Justiz, Gesundheit, .... Dieser Koalitionsansatz fördert die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren vor Ort und die Qualität der geleisteten Arbeit.
Diese Phase ist soeben abgeschlossen worden. Für seine Bewertung stützte sich das Institut auf eine Analyse der Anträge (Einhaltung der formalen Kriterien, Vollständigkeit des Antrags, Relevanz und Gesamtqualität des Antrags, sprachliche, geografische und thematische Ausgewogenheit), kombiniert mit einer qualitativen Einstufung.
Vereinigungen, die nicht ausgewählt wurden, aber bereits eine Akkreditierung erhalten haben, können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut um einen Zuschuss bewerben, je nachdem, wie sich die für die Strukturförderung verfügbaren Mittel entwickeln.
3) Die Bundesmittel für die Strukturförderung von Vereinigungen, die im Bereich der Frauenrechte tätig sind, wurden verdreifacht, von 700.000 Euro im Jahr 2021 auf 1.990.000 Euro im Jahr 2024.
Die gleichen allgemeinen Governance-Grundsätze wurden durch königliche Erlasse auch auf die Vergabe von Strukturzuschüssen an Vereinigungen angewandt, die sich mit Rassismus und der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung befassen. Zuvor gab es keine strukturelle Unterstützung für diese Vereinigungen. Ab 2024 können Vereinigungen, die sich gegen Rassismus einsetzen, mit 900 000 Euro jährlich rechnen und Vereinigungen, die sich für die Rechte von LGBTQI+ Personen einsetzen, mit 500 000 Euro jährlich.
Marie-Colline Leroy, Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität: "Diese neue Governance bei der Zuweisung von Mitteln an Vereine entspricht einer Forderung des Sektors selbst. Sie ist Ausdruck unseres politischen Willens, die Zusammenarbeit und Konsultation mit dem Freiwilligensektor zu verstärken. Ihr historisches Engagement war schon immer die treibende Kraft hinter der Gleichstellungspolitik und den Fortschritten der Regierungen. Dank dieser neuen Mittel kann die Arbeit vor Ort weiter gestärkt werden. Das ist notwendig, denn in vielen Bereichen ist die Gleichstellung immer noch eher ein Ziel als eine Realität, sei es bei Gewalt, finanzieller Unabhängigkeit, Zugang zu gleicher Arbeit usw."